Ausbildung zum Registrierungsmitarbeiter für qualifizierte elektronische Signaturen nach SigG
Das Internet hält immer mehr Einzug in das Geschäftsleben und ersetzt immer mehr die klassische Kommunikation per Brief. Leider war es im Internet bis vor kurzem nicht möglich rechtskonforme und vertrauensvolle Geschäfte zu tätigen, da es im Internet kein Papier gibt, das händisch unterschrieben werden kann. Durch das Signaturgesetz schaffte der deutsche Gesetzgeber eine Möglichkeit die händische Unterschrift bei der elektronische Kommunikation zu ersetzen. Diese so genannte qualifizierte elektronische Signatur ist mittlerweile der persönlichen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht somit, rechtssichere Kommunikation über das Internet, ganz ohne Papier.
Die qualifizierte elektronische Signatur ist auf einer Chipkarte, ähnlich der EC Karte gespeichert und durch eine PIN gesichert. Eine Signaturkarte erhält man nur, indem man sich persönlich bei einer autorisierten Stelle identifizieren lässt, vergleichbar mit dem Personalausweis. Diese autorisierten Stellen nennt man Registrierungsstellen. Die vorgeschriebene Identifizierung übernehmen die Registrierungsmitarbeiter.
Mit dieser Identifizierung wird sichergestellt, dass die Person, die eine qualifizierte elektronische Signatur beantragt auch die Person ist, die sie vorgibt zu sein. Nur wenn verlässliche elektronische Identitäten vergeben werden, kann dem System der qualifizierten elektronischen Signatur vertraut werden.
Diese Registrierungsmitarbeiter müssen gegenüber der Bundesnetzagentur(BNetzA) die Fachkunde für Ihre Tätigkeit nachweisen. Weiterhin müssen Sie regelmäßig eine persönliche Integrität nachweisen.
Bieten Sie Ihren Kunden Dienstleistungen rund um die elektronische Signatur an
Die Elektronische Signatur GmbH bietet für Interessierte(Firmen, Personen) Lehrgänge an, um diesen die Fachkunde zur o.g. Tätigkeit zu vermitteln. Die Integrität der Personen wird durch die regelmäßige Überprüfung eines polizeilichen Führungszeugnisses sichergestellt. Nur wer beide Anforderungen nachweisen kann, kann Registrierungsmitarbeiter für qualifizierte elektronische Signaturen werden.
Gerne senden wir Ihnen eine ausführliche Seminarbeschreibung zu: pks(at)die-elektronische-signatur.de
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