Externer Datenschutzbeauftragter nach BDSG
Die Datenschutzskandale der letzten Monate beweisen, dass das Thema Datenschutz in den Unternehmen noch nicht konsequent umgesetzt oder einfach missachtet wird.
Dabei gibt es seit Jahren eindeutige gesetzliche Regelungen bzgl. der Umsetzung des Datenschutzes in Unternehmen. So haben
bestimmte Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der für die Einhaltung und Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften sorgt. Aber auch Unternehmen die gesetzlich nicht zur Bestellung
eines Datenschutzbeauftragten angehalten sind, müssen die gesetzlichen Vorschriften beachten. Abgesehen vom gesetzlichen Zwang, kann der Datenschutz auch als Qualitätsmerkmal in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden, um so das Vertrauen bei Geschäftspartnern und Kunden zu stärken.
Da der Datenschutzbeauftrage für seine Aufgaben ausführliche gesetzliche, organisatorische und technische Kenntnisse besitzen muss, ist es für Unternehmen meist nicht empfehlenswert einen
unternehmensinternen Datenschutzbeauftragen zu bestellen.
Unsere Datenschutzdienstleistung
Die Elektronische Signatur GmbH bietet Ihnen den externen Datenschutzbeautragten an. Dieser kümmert sich für geringe monatliche Kosten
um die Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen und ist fester Ansprechpartner für Kunden, Arbeitnehmer oder Behörden.
Weitere Informationen zu den Datenschutzdienstleistungen der Die Elektronische Signatur GmbH erhalten Sie gerne auf Anfrage: datenschutz(at)die-elektronische-signatur.de
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